Praktische Ausbildung PPL-A / LAPL-A
Bei der praktischen Ausbildung unserer Schüler achten wir besonders auf die stressfreie Vermittlung der Verfahrensweisen. Das Team, allesamt erfahrene Fluglehrer, erarbeiten individuell für jeden Schüler einen Ausbildungsplan.
Die praktische Ausbildung erfolgt generell in drei Phasen. Grundlage hierfür sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflugstunden:
- In Phase 1 kannst Du ein Flugzeug allein im Platzrundenbereich fliegen.
- In Phase 2 erreichst Du, nach bestanderener Theorieprüfung, die Soloflug- Überlandreife.
- In Phase 3 wirst Du die praktische Prüfungsreife erlangen.
Im Besitz der Privatpilotenlizenz PPL-A erlangst Du eine Klassenberechtigung für Single Engine Piston (SEP) Land und darfst damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen.